Schwere Adipositas als COVID-19 Risikofaktor neu anerkannt

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In der neuesten Anpassung der COVID-Verordnung des Bundesrates vom 14. Mai 2020 wurden neu Personen mit Adipositas 3. Grades, d.h. ab einem BMI von 40 kg/m2, als besonders gefährdete Personen (Risikogruppe) aufgenommen. Hintergrund ist, dass eine Reihe internationaler Studien bei betroffenen Personen ein erhöhtes Risiko für einen schwerwiegenden Verlauf der COVID-19 Erkrankung festgestellt hat. Dies mag verschiedene Gründe, wie das Vorliegen weiterer Begleiterkrankung haben. Es könnte aber auch bereits allein auf die erhöhte Körpermasse und dem damit zusammenhängenden erhöhten Sauerstoffbedarf zurückzuführen sein. Unabhängig von der zugrunde liegenden Ursache bedeutet der Bundesratsentscheid, dass Adipositas Patienten nun als besonders schützenswert gelten, was durchaus arbeitsrechtlich relevant sein könnte. Die aktuelle Version der Verordnung finden Sie hier: Anhang 6 der COVID-Verordnung 2, Anpassung vom 14. Mai 2020, Punkt 7:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20200744/index.html#app6ahref0

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