Häufige Fragen und Antworten zur COVID Impfung

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Kann ich eine dritte COVID Impfung jetzt schon erhalten?

Aktuell werden in der Schweiz noch keine dritten COVID Impfungen im Sinne einer Auffrischungs- oder Boosterimpfung empfohlen. Ausgenommen sind Personen mit starker Beeinträchtigung des Immunsystems beispielsweise durch die Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten oder angeborenen Immundefekten. Typisches Beispiel sind Menschen, welche eine Organtransplantation erhalten haben. Hintergrund ist, dass man aufgrund von wissenschaftlichen Ergebnissen bei entsprechenden Personen davon ausgehen kann, dass sie keinen ausreichenden Immunschutz nach nur zweimaliger Impfung aufbauen. Vor diesem Hintergrund spricht man hier auch nicht von einer „Boosterimpfung“ sondern von einer „Vervollständigung“ oder „Komplettierung“ der Impfung. 

Prinzipiell wird eine Drittimpfung wahrscheinlich für die meisten Menschen im weiteren Verlauf sinnvoll sein, um die Abwehr gegen SARS-Cov2 weiter zu stärken. Diesbezüglich sind jedoch zunächst weitere wissenschaftliche Daten und Erkenntnisse abzuwarten. Aktuell erscheint es noch nicht notwendig, breit gestreut Drittimpfungen durchzuführen. Dies letztlich auch vor dem Hintergrund, dass noch viele ökonomisch schwächere Länder insbesondere in Afrika völlig unzureichend mit Impfstoffen versorgt sind. Dies ist nicht nur ethisch im Sinne einer gerechten Impfstoffverteilung, sondern auch im Hinblick auf die Notwendigkeit einer globalen Pandemie-Bekämpfung hoch problematisch.

Soll ich mich impfen lassen? Gibt es Erkrankungen, welche gegen eine Impfung sprechen?

Erstaunlicherweise werden wir immer noch fast täglich bzgl. der Frage kontaktiert, ob eine Impfung für einen selbst sinnvoll ist. Oft wird auch gefragt, ob bestehende Vorerkrankungen, welche in unsere Fachgebiete fallen (z.B. Schilddrüsenerkrankungen, Adipositas, Diabetes, Hormonstörungen), gegen die Durchführung einer COVID Impfung sprechen. Allgemein kann man hierzu klar sagen, dass die offizielle Impfempfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) medizinisch gut begründet und wissenschaftlich sehr fundiert sind. Es ist zu betonen, dass es kaum medizinische Gründe beziehungsweise Vorerkrankungen gibt, welche gegen die Durchführung einer COVID Impfung sprechen. Selbst eine Vorgeschichte mit starken allergischen Reaktionen spricht nicht gegen die Durchführung der Impfung, da grosse wissenschaftliche Studien mittlerweile klar belegen, dass schwere allergische Reaktionen auf die Impfung auch bei entsprechenden Risikogruppen extrem selten auftreten, und wenn, in den allermeisten Fällen gut beherrschbar sind. Sollte im Einzelfall aufgrund einer seltenen Vorerkrankung tatsächlich eine Impfung nicht anzuraten sein, darf man davon ausgehen, dass sich betroffene Personen in einer spezialärztlichen Betreuung befinden und hierüber gezielt aufgeklärt werden. 

Selbstverständlich ist, dass die COVID Impfung – wie eigentlich alle Impfungen – nicht gerade zum Zeitpunkt des Vorliegens einer schweren akuten Erkrankung durchgeführt werden sollte. Ggf. sollte die Impfung auf einen späteren Zeitpunkt nach der Genesung verschoben werden. 

An dieser Stelle sei auch auf die sehr guten Informationsmöglichkeiten über die Internetseiten des BAG, INFOVAC oder des deutschen Robert Koch Instituts hingewiesen, auf denen die meisten Fragen im Detail beantwortet werden.

Macht eine Antikörpertestung Sinn?

Eine allgemeine SARS-CoV2 Antikörpertestung wird noch nicht empfohlen und wird auch weder durch die Krankenkassen oder über Steuergelder finanziert. Bei Wunsch auf eine Antikörperbestimmung müssen die Kosten entsprechend selbst getragen werden (etwa 60 – 80 Franken). 

In Einzelfällen kann eine SARS-CoV2 Antikörperbestimmung jedoch durchaus Sinn machen. Dies einerseits, wenn man annimmt, dass man vor weniger als 6 Monaten eine Infektion hatte, diese jedoch nicht mittels PCR oder Antigen Test nachgewiesen wurde. Bei einem positiven Antikörperstatus kann man (sofern man nicht geimpft ist) von einer stattgehabten Infektion ausgehen, so dass dann gemäss den aktuellen Empfehlungen nur noch eine Impfung notwendig ist, um einen ausreichenden Schutz gegen einen schweren COVID-19 Verlauf zu erlangen. Diese Regel gilt jedoch nicht für Patienten, welche ein beeinträchtigtes Immunsystem beispielsweise durch die Einnahme von entsprechenden Medikamenten haben (siehe oben). In diesen Fällen werden weiterhin 2 Impfungen empfohlen, um einen guten Immunschutz aufzubauen. Im Übrigen wird aktuell empfohlen, diese nun bereits innerhalb der ersten 3 Monate nach der Infektion durchzuführen. Betont werden sollte, dass wenn im Falle der Unkenntnis einer vorausgegangen SARS-CoV2 Infektion die üblichen 2 Impfungen erfolgen, dies nicht etwa schädlich oder mit mehr Nebenwirkungen behaftet ist. Man kann also auch einfach „blind“ zweimal impfen und auf die Antikörperbestimmung gut verzichten. Dieses, allgemein praktizierte Vorgehen, ist insbesondere aus praktischen sowie gesundheitsökonomischen Überlegungen sinnvoll.Die zweite Situation, in welcher eine SARS-CoV2 (spike protein) Antikörperbestimmung sinnvoll sein könnte ist, wenn man aufgrund von Vorerkrankungen nach einer stattgehabten Doppelimpfung Sorge hat, keinen guten Immunschutz aufgebaut zu haben. Dabei bedeutet jedoch das Fehlen von Antikörpern nicht, dass man überhaupt keinen Immunschutz gegen SARS-CoV2 aufgebaut hat. Unabhängig von den Antikörpern wird auch eine zelluläre Immunität aufgebaut, welche sich jedoch nur mit sehr aufwendigen, in der klinischen Praxis nicht etablierten Labormethoden untersuchen lässt. Ein negativer Antikörpertest kann jedoch insbesondere bei immungeschwächten Personen ein Argument darstellen, frühzeitig eine Drittimpfung im Sinne einer Impfkomplettierung durchzuführen. Wir empfehlen dies im Einzelfall mit dem/der behandelnden Spezialist*in zu besprechen.

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