Notfallspray gegen Unterzuckerung wird nun endlich bezahlt

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Das Glucagon Nasenspray Baqsimi wurde neu in die Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgenommen. Daher muss es nun regelhafte von den Krankenkassen bezahlt werden. Es besteht eine Limitation von zwei Sprays pro Jahr. Gleichzeitig dürfen jedoch keine Glucagon-Spritzen bezogen werden. Bei schweren Hypoglykämie-Ereignissen kann im Einzelfall ärztlicherseits ein Antrag auf Mehrbezug gestellt werden. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf uns zu.

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