Warum nicht jede gewünschte Laboruntersuchung durchgeführt wird
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Immer wieder erreicht uns die Frage: „Können Sie nicht einfach noch dieses oder jenes im Blut bestimmen lassen?“ Eine verständliche Frage – gerade wer sich seit Langem mit Übergewicht, Erschöpfung oder unklaren Beschwerden herumschlägt, wünscht sich eine Erklärung, einen Auslöser, etwas Fassbares. Warum wir diesem Wunsch nicht immer nachkommen können, möchten wir hier transparent machen.
Der Wunsch nach Klarheit ist berechtigt
Adipositas und Stoffwechselerkrankungen entstehen selten durch eine einzelne, klar benennbare Ursache. Meist wirken mehrere Faktoren zusammen – genetische Veranlagung, Hormonhaushalt, Lebensstil, Medikamente, psychische Belastung. Diese Vielschichtigkeit macht es menschlich absolut nachvollziehbar, wenn Patientinnen und Patienten nach „dem einen Grund“ suchen und sich davon eine umfassende Laboranalyse erhoffen.
Genau hier setzt unsere ärztliche Verantwortung an: Wir wollen Ihnen ehrlich sagen, was eine Untersuchung tatsächlich leisten kann – und was nicht.
Warum „mehr Labor“ nicht automatisch „mehr Klarheit“ bedeutet
Nicht jeder Laborwert, der bestimmbar ist, liefert auch eine verwertbare Information. Werte ausserhalb eines sinnvollen diagnostischen Zusammenhangs führen häufig zu:
- falsch-positiven Befunden, die weitere, unnötige Abklärungen nach sich ziehen
- Kosten, die medizinisch nicht gerechtfertigt sind
- Verunsicherung, ohne dass sich daraus eine Konsequenz für Ihre Behandlung ergibt
Eine gute Diagnostik zeichnet sich nicht dadurch aus, möglichst viel zu messen, sondern das Richtige für Ihre konkrete Fragestellung.
Die gesetzliche Grundlage in der Schweiz
Das ist nicht nur unsere fachliche Haltung, sondern auch gesetzlich verankert. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verlangt in Art. 32, dass jede Leistung, die über die Grundversicherung abgerechnet wird, drei Kriterien erfüllt – die sogenannten WZW-Kriterien:
- Wirksam – der medizinische Nutzen ist wissenschaftlich belegt
- Zweckmässig– die Untersuchung ist für Ihre konkrete Situation sinnvoll und notwendig
- Wirtschaftlich – der Aufwand steht in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen
Fehlt die medizinische Indikation, ist eine Untersuchung nicht mehr zweckmässig – und darf entsprechend nicht zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Zusätzlich verpflichtet Art. 56 KVG uns als Leistungserbringer, uns „auf das Mass zu beschränken, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist“. Werden nicht indizierte Leistungen dennoch verrechnet, drohen sogar nachträgliche Rückforderungen durch die Kasse.
Was das für Sie bedeutet
Wenn wir eine gewünschte Untersuchung nicht anordnen, geschieht das nicht aus mangelndem Interesse an Ihrem Anliegen, sondern weil:
1. wir sie fachlich für Ihre Situation nicht als zielführend einschätzen, oder
2. sie gesetzlich nicht als Kassenleistung begründbar ist
In beiden Fällen erklären wir Ihnen gerne, warum. Und: Wenn Sie eine Untersuchung dennoch ausdrücklich wünschen, ist dies als Selbstzahlerleistung möglich – transparent und mit vorheriger Kosteninformation.
Unser Anspruch an uns selbst
Wir möchten, dass Sie sich bei uns ernst genommen fühlen – gerade dann, wenn wir „Nein“ zu einer gewünschten Untersuchung sagen. Ernst nehmen heisst für uns nicht, jedem Wunsch nachzukommen, sondern ihn zu hören, fachlich einzuordnen und die Entscheidung nachvollziehbar zu erklären.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Diagnostik haben, sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
Ihr Team des Stoffwechselzentrums St. Gallen
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