Adipositas-Medikamente nach drei Jahren: Was geschieht mit der Kostenübernahme?
Sie lesen: Adipositas-Medikamente nach drei Jahren: Was geschieht mit der Kostenübernahme?
„Wenn ich das Medikament jetzt beginne – was passiert eigentlich mit meiner Therapie nach drei Jahren, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt?“ Diese Frage hören wir in der Sprechstunde immer wieder, seit die Grundversicherung seit April 2020 die Kosten für Adipositas-Medikamente unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt. Genau diesem Thema widmet sich auch die neue Folge #60 des Adipodcast, „Drei Jahre – und dann?“, in der unser Zentrumsleiter Prof. Dr. med. Bernd Schultes zu Gast war.
Adipositas-Medikamente nach drei Jahren: Woher kommt diese Grenze?
Moderne Medikamente auf Basis von GLP-1-Analoga können das Körpergewicht deutlich reduzieren und die gesundheitliche Situation vieler Betroffener spürbar verbessern. Trotzdem übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten nur unter strengen Voraussetzungen und, wie im Podcast besprochen, zeitlich befristet: Die Aufnahme dieser Medikamente in die Spezialitätenliste gilt aktuell bis 2027, also rund drei Jahre nach der Einführung. Der Grund liegt im Gesetz selbst: Nach Art. 32 KVG muss eine Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein – die sogenannten WZW-Kriterien. Bei einer neuen, für die Allgemeinheit kostspieligen Therapie will das Bundesamt für Gesundheit erst Erfahrungswerte aus der Praxis sammeln, bevor über eine dauerhafte Aufnahme entschieden wird.
Gleicher BMI, unterschiedliches Risiko
Im Podcast wird ein Punkt besonders deutlich, der in der öffentlichen Diskussion oft zu kurz kommt: Zwei Personen mit demselben BMI können ein sehr unterschiedliches Gesundheitsrisiko haben, je nachdem, ob etwa bereits eine Herz-Kreislauf-Erkrankung vorliegt. Der BMI allein sagt darüber wenig aus. Diskutiert wird deshalb, ob eine gezieltere, risikobasierte Kostenübernahme – etwa mit Priorität für besonders gefährdete Patientinnen und Patienten – eine gerechtere Lösung wäre als eine pauschale Befristung auf drei Jahre. Auch Aspekte wie Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit sollten dabei neben den reinen Gesundheitskosten mitgedacht werden.
Was das für Sie bedeutet
Adipositas gilt als chronische Erkrankung – Studien zeigen, dass nach dem Absetzen der Medikation ein grosser Teil des verlorenen Gewichts oft wieder zunimmt. Wenn Sie aktuell eine Therapie beginnen oder bereits durchführen, lohnt es sich daher, die Befristung von Anfang an mitzudenken und mit Ihrem Behandlungsteam zu besprechen, welche Bausteine – Ernährung, Bewegung, allenfalls eine Selbstzahlung – langfristig tragen sollen, falls sich die Kostenübernahme ändert.
Hören Sie gerne in die vollständige Folge „Drei Jahre – und dann?“ hinein (https://adipositas-zuerich.letscast.fm) – und sprechen Sie uns jederzeit an, wenn Sie Fragen zu Ihrer eigenen Situation haben.
Ihr Team des Stoffwechselzentrums St. Gallen